In einem unserer letzten Beiträge haben wir uns mit dem Thema Kryptowährungsbetrug auseinandergesetzt und die Methoden von Kryptobetrügern erläutert. Eine der häufigsten Betrugsmethoden ist der sogenannte Scam, bei dem das Interesse der Opfer an einer Investition geweckt wird, indem schnelle und einfache Gewinne versprochen werden. Der heutige Beitrag befasst sich mit einem ähnlichen Mechanismus, bei dem potenziellen Opfern ebenfalls das Gefühl vermittelt wird, durch Investitionen in stark beworbene Projekte, wie beispielsweise Schneeballsysteme, schnell und einfach Gewinne erzielen zu können.
Wie funktioniert ein Finanzpyramidensystem?
Finanzbetrug mittels Schneeballsystemen ist den globalen Märkten seit vielen Jahren bekannt; es war nur eine Frage der Zeit, bis er auch im Kryptowährungsmarkt auftauchte. Diese Systeme funktionieren meist nach dem sogenannten Ponzi-Prinzip, bei dem Gewinne aus den Einlagen nachfolgender Investoren an frühere Anleger ausgezahlt werden. Dieser Mechanismus führt stets zum Zusammenbruch des gesamten Systems, sobald der Zufluss neuer Investoren deutlich zurückgeht oder ganz ausbleibt. Er basiert nicht auf wirtschaftlichen Prinzipien, nach denen Gewinne durch den Geldfluss aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen generiert werden. Ziel der Organisatoren von Schneeballsystemen ist es nicht, Waren herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten; selbst wenn sie etwas anbieten, handelt es sich lediglich um Betrug. Ihr Hauptziel ist es, neue Investoren anzulocken, die bereit sind, ihr Geld in ein Projekt mit hohen Renditeversprechen zu investieren. Die einzigen, die von einem solchen Unternehmen profitieren, sind die Organisatoren und die ersten Investoren, die ihre Einlagen abziehen konnten, bevor diese noch durch das Kapital neuer Investoren gedeckt waren.
Wie erkennt man ein Finanzpyramidensystem auf dem Kryptowährungsmarkt?
Pyramidensysteme operieren oft unter dem Deckmantel seriöser, vielversprechender Unternehmen. Dadurch erscheint das System potenziellen Anlegern nicht nur hochprofitabel, sondern auch sicher, weshalb diese bereitwillig investieren. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das Finanzpyramidensystem „OneCoin“, das von 2014 bis 2017 aktiv war. Rund drei Millionen Menschen wurden geschädigt, und die Verluste der Anleger beliefen sich auf etwa fünf Milliarden US-Dollar. Anleger erhielten finanzielle Anreize für jeden geworbenen Teilnehmer, während die Initiatoren des Systems durch Werbung auf YouTube und ihren Webseiten den Anschein von Seriosität und Zuverlässigkeit erweckten. Es wurden Prognosen präsentiert, die versicherten, die neue Kryptowährung würde Bitcoin vom Thron stoßen. In Wirklichkeit besaß sie nicht einmal eine eigene Blockchain, und Transaktionen waren ausschließlich auf mit dem Projekt verbundenen Webseiten möglich.
Wenn Sie also vermeiden möchten, Ihr Geld in ein Finanzpyramidensystem zu investieren, sollten Sie einige hilfreiche Tipps beachten.
Zunächst einmal sollte uns das bloße Versprechen eines hohen Gewinns in kürzester Zeit misstrauisch machen. Man darf nicht vergessen, dass Investitionen in Kryptowährungen das gleiche Risiko bergen wie Investitionen am Aktienmarkt. Daher sollte eine Gewinngarantie Misstrauen erwecken.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem Schneeballsystem höchstwahrscheinlich um ein Geschäftsmodell, bei dem höhere Gewinne für die Anwerbung weiterer Teilnehmer versprochen werden. Dies ist das grundlegende Prinzip von Schneeballsystemen, weshalb Anleger ein solches Vorgehen verdächtig finden sollten.
Wir sollten uns auch vor Pseudo-Kryptowährungen in Acht nehmen, die nicht frei handelbar sind, sondern von privaten Unternehmen kontrolliert werden und deren Zahlungsmöglichkeiten auf ausgewählte Websites beschränkt sind. Von Investitionen in Kryptowährungen, die keine Speicherung in einer Krypto-Wallet ermöglichen, sondern nur auf der Website des jeweiligen Unternehmens verwahrt werden können, ist ebenfalls abzuraten.
Bevor Sie Ihre Kryptowährung investieren, sollten Sie gründlich recherchieren und Informationen über das jeweilige Projekt einholen. Ich empfehle Ihnen, sich regelmäßig über die aktuellen Berichte des Finanzombudsmanns, des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz sowie der polnischen Finanzaufsichtsbehörde zu informieren. Diese Berichte informieren nicht nur über offiziell als Schneeballsysteme eingestufte Projekte, sondern identifizieren auch solche, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass es sich um ein solches handelt.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Organisatoren von Schneeballsystemen
Das Strafgesetzbuch (im Folgenden: Strafgesetzbuch) regelt die Organisation eines Schneeballsystems nicht explizit. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gründers eines Schneeballsystems ergibt sich aus Artikel 286 § 1 des Strafgesetzbuchs, der den Straftatbestand des Betrugs behandelt. Die Gründung eines Schneeballsystems ist untrennbar mit dem Bedürfnis verbunden, neue Investoren zu gewinnen und verleitet diese daher durch irreführende Informationen dazu, ihr Vermögen zu ihrem Nachteil zu veräußern, wodurch die Bestimmungen des genannten Artikels erfüllt sind. Es ist anzumerken, dass neben den Gründern von Schneeballsystemen auch Personen, die andere zur Investition in ein solches Projekt animieren, gemäß Artikel 286 § 1 des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verantwortlich sind. Nach dieser Bestimmung kann der Täter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu acht Jahren verurteilt werden.
Ergänzend sei erwähnt, dass die Idee, eine gesonderte Bestimmung zum Straftatbestand der Bildung von Schneeballsystemen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, weiterhin diskutiert wird. Wie aus dem Bericht des Obersten Rechnungshofs (KBF.430.014.2019, Registrierungsnummer 181/2019/P/18/112/KBF) hervorgeht, sind solche Änderungen unter anderem dadurch motiviert, dass derzeit „Geschädigte verpflichtet sind, Anzeige beim Strafgesetzbuch zu erstatten, um jemanden strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dies geschieht üblicherweise erst nach dem Ende des Betriebs eines Schneeballsystems oder nach dessen Zusammenbruch, wenn eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder nicht mehr möglich ist.“ Die Einführung einer solchen Bestimmung würde daher die Chancen der Anleger auf die Rückzahlung ihrer Gelder erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgeber die entsprechenden Änderungen baldmöglichst umsetzen werden.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Autor: Reihenherausgeber:
