Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (im Folgenden: Geldwäschegesetz) verpflichtet seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2018 die betroffenen Institutionen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Die bevorstehenden Regelungen zum Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden, werden die Pflichten der Organisationen erheblich erweitern.
Hinweisgeber im Geldwäschegesetz
Alle verpflichteten Institute müssen interne Verfahren zur anonymen Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen (AML/CFT) einrichten. Diese Verfahren ermöglichen die Meldung durch aktuelle Mitarbeiter und andere Personen, die für das verpflichtete Institut tätig sind, z. B. Personen, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge wie Mandatsverträgen, B2B-Verträgen usw. zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass diese Meldungen in keinerlei Zusammenhang mit der tatsächlichen Erfüllung der AML/CFT-Pflichten des verpflichteten Instituts stehen müssen. Das bloße Bestehen einer relevanten Geschäftsbeziehung, die die Erbringung von Arbeiten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen für ein solches Institut vorsieht, ist ausreichend.
Jede verpflichtete Institution muss in ihren internen Verfahrensregeln mindestens Folgendes festlegen:
1) die für die Entgegennahme von Meldungen zuständige Person;
2) das Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen;
3) das Verfahren zum Schutz des/der Beschäftigten und der/des Kollegen/Kollegin, das mindestens Schutz vor repressiven Handlungen oder solchen, die ihre rechtliche oder tatsächliche Lage verschlechtern oder in Drohungen bestehen, gewährleistet;
4) das Verfahren zum Schutz der personenbezogenen Daten des/der eines Verstoßes beschuldigten/beschuldigten Beschäftigten oder Kollegen/Kollegin gemäß den Bestimmungen zum Datenschutz;
5) die Grundsätze der Vertraulichkeit im Falle der Offenlegung der Identität des/der Beschäftigten und Kollegen/Kollegin oder wenn deren Identität festgestellt werden kann;
6) Art und Umfang der nach Eingang der Meldung ergriffenen Folgemaßnahmen;
7) die Frist für die Löschung der in den Meldungen enthaltenen personenbezogenen Daten durch die verpflichteten Stellen.
Die verpflichtete Institution sollte die Möglichkeit bieten, eine anonyme Meldung einzureichen, also eine, die die Identität des Hinweisgebers nicht preisgibt. Nicht jede Meldung muss anonym sein, aber die meldende Person sollte selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten offenlegen und den dafür geeigneten Kanal nutzen möchte.
Gesetz zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Gesetz melden
Am 6. April dieses Jahres wurde ein weiterer Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern veröffentlicht, der die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates in Polen umsetzen soll. Die in diesem Gesetzentwurf festgelegten Anforderungen an Organisationen gelten für alle verpflichteten Institutionen, einschließlich der kleinsten wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wechselstuben, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten.
Daher ist es notwendig, das Verhältnis zwischen dem geltenden Geldwäschegesetz und dem künftigen Hinweisgeberschutzgesetz zu betrachten. Die Begründung zum Gesetzentwurf und Erwägungsgrund 20 der Richtlinie 2019/1937 zeigen, dass die neuen Regelungen die bestehenden ergänzen und ein Mindestmaß an Schutz gewährleisten sollen. Eine Interpretation, die ebenfalls plausibel erscheint, ist daher, dass jene Bestimmungen dieser beiden Gesetze ausgewählt werden müssen, die einen höheren Schutz für Hinweisgeber garantieren und einen breiteren Zugang zu Hinweisgeberverfahren innerhalb von Organisationen ermöglichen.
Beispiele für Bereiche, die im Rahmen des vorgeschlagenen Gesetzes einen zusätzlichen Schutz bieten, sind: die Liste der Personen, die Meldungen einreichen können, und der Umfang des Hinweisgeberschutzes.
Neben völlig neuen Personengruppen wie Freiwilligen, Aktionären und Praktikanten können sich auch Personen, die ihr Verhältnis zu der verpflichteten Institution während des Einstellungsverfahrens beendet haben oder deren Verhältnis bereits abgelaufen ist, als Hinweisgeber melden. Das bedeutet, dass auch ehemalige Angestellte, Kollegen und andere Meldungen einreichen können.
Der Schutz von Hinweisgebern wurde weiter präzisiert, indem unzulässige Vergeltungsmaßnahmen definiert und ein offener Katalog mit 21 Beispielen für solche Handlungen oder Unterlassungen erstellt wurde. Zudem wurden Sanktionen für Verstöße gegen das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen sowie ein Schutz vor Vertragsklauseln eingeführt, die Hinweisgeber von der Meldung ausschließen.
Ein Bereich, der durch das Geldwäschegesetz zusätzlich geschützt wird, ist die Notwendigkeit, die Anonymität von Hinweisgeberberichten über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.
Zusammenfassung
Das Inkrafttreten der neuen Whistleblower-Schutzbestimmungen wird die überwiegende Mehrheit der betroffenen Institutionen zwingen, ihre bestehenden Verfahren zu überprüfen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gilt, die sogenannte Regulierungslücke zu identifizieren und festzustellen, welche Teile der bestehenden Verfahren innerhalb der Organisation den Anforderungen des Whistleblower-Schutzgesetzes nicht entsprechen oder gar nicht spezifiziert sind.
Rechtsstatus ab dem 18. Mai 2022
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
