Im heutigen Artikel unserer Reihe „Dienstagmorgens für Bauherren“ berichten wir über Gesetzesänderungen, die im September und Oktober in Kraft getreten sind. Die nachfolgend beschriebenen Änderungen sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) für Bauträger jeder Größe sowie für alle, die ein Eigenheim bauen möchten, von Bedeutung.

Änderung der Verordnung über die technischen Bedingungen – das sogenannte Stop-Padeveloper-Paket

Wie wir letzte Woche berichteten, wurde dem Minister für Entwicklung und Technologie ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Gebäude und deren Standort im Rahmen des sogenannten „Bauträgerstopp“-Pakets zur Unterzeichnung vorgelegt. Zum Zeitpunkt der heutigen Veröffentlichung war er noch nicht im Gesetzblatt erschienen. In diesem Artikel haben wir die Änderungen und deren Zeitpunkt erläutert #170.

Änderung des Geologie- und Bergbaugesetzes

Am 27. September 2023 wurde das Gesetz vom 16. Juni 2023 zur Änderung des Geologie- und Bergbaugesetzes und bestimmter anderer Gesetze (die „ Änderung des Geologiegesetzes “) im Gesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderung des Geologiegesetzes führte unter anderem eine rechtliche Definition einer strategischen Lagerstätte . Diese ist als Mineralvorkommen zu verstehen, das aufgrund seiner Bedeutung für die Wirtschaft oder die nationale Sicherheit einem besonderen Rechtsschutz unterliegt . Die Anerkennung eines Vorkommens als strategisches Vorkommen erfolgt durch einen Beschluss des für Umweltangelegenheiten zuständigen Ministers. Dieser leitet innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung des Geologiegesetzes von Amts wegen ein Verfahren zur Anerkennung des Mineralvorkommens oder eines Teils davon als strategisches Vorkommen ein, sofern dieses vor Inkrafttreten der Änderung dokumentiert wurde.

Dies ist von erheblicher Bedeutung für die Machbarkeit der Entwicklung in einem Gebiet mit einer strategischen Lagerstätte. Gemäß der neuen Fassung von Artikel 94a, Absatz 12 des Geologie- und Bergbaugesetzes kann der für Umweltangelegenheiten zuständige Minister in einem Beschluss zur Anerkennung einer Minerallagerstätte als strategische Lagerstätte Bedingungen festlegen, die die Gemeinde bei der Raumplanung und -entwicklung , d. h. bei der Verabschiedung von Bebauungsplänen, zu berücksichtigen hat. Insbesondere sollte die Gemeinde prüfen, ob eine dauerhafte oder sonstige Nutzung des ausgewiesenen Gebiets der strategischen Lagerstätte so untersagt werden muss, dass eine Erschließung dieser Lagerstätte ausgeschlossen wird.

Ansprüche von Dauernutzern an nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken

Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass am 31. August 2023 das Gesetz vom 26. Mai 2023 zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung, des Gesetzes über soziale Wohnungsbauprojekte, des Immobilienverwaltungsgesetzes, des Gesetzes über die Besteuerung zivilrechtlicher Transaktionen und einiger anderer Gesetze (die „ Änderung des Grundstücks- und Hypothekengesetzes “) in Kraft getreten ist. Die Änderung des Grundstücks- und Hypothekengesetzes führte ein Recht auf Erwerb von Eigentumsrechten für dauerhafte Nutzungsberechtigte von Grundstücken , die noch nicht kraft Gesetzes oder durch Verwaltungsentscheidung enteignet wurden. Bisherige dauerhafte Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben das Recht, vom Staatshaushalt oder einer lokalen Gebietskörperschaft den Verkauf des von ihnen genutzten Grundstücks zu verlangen. Dieses Recht kann nur innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung des Grundstücks- und Hypothekengesetzes , d. h. bis zum 31. August 2024, geltend gemacht werden.

Der Anspruch auf Erwerb von Immobilien steht allen dauerhaften Nießbrauchern mit bestimmten Ausnahmen zu, nämlich dass der Anspruch nicht zusteht für:

a. in Bezug auf Immobilien, denen nach dem 31. Dezember 1997 ein dauerhaftes Nießbrauchsrecht eingeräumt wurde,
b. gegenüber einem dauerhaften Nießbrauchsberechtigten, der die im Vertrag über die Einräumung des dauerhaften Nießbrauchsrechts an der Immobilie festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat,
c. falls es sich bei dem Verkaufsgegenstand um Grundstücke im Bereich von Häfen und Marinas handelt,
d. wenn das Grundstück zur Pflege eines Familiengartens genutzt wird, e. in Bezug auf unbebaute Grundstücke.

Änderungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz und an Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bestimmter anderer Gesetze

Am 15. September 2023 wurde im Gesetzblatt das Gesetz vom 13. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz und an Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bestimmter anderer Gesetze (das „ zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“) veröffentlicht.

Die Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UUIŚ) führt unter anderem eine wesentliche Änderung des Verfahrens zur Erteilung von Umweltgenehmigungen ein. Im ersten Schritt der Prüfung durch die nach der UUIŚ-Änderung zuständige Behörde wird geprüft, ob der Projektstandort mit den Bestimmungen des örtlichen Raumordnungsplans und, im Falle eines Projekts im Meeresgebiet, mit den Bestimmungen des Raumordnungsplans für Binnengewässer, Küstenmeer und ausschließliche Wirtschaftszone vereinbar ist.

Stellt sich heraus, dass der Standort des Projekts nicht mit den Bestimmungen des örtlichen Raumordnungsplans oder des Raumordnungsplans für die Binnengewässer, das Küstenmeer und die ausschließliche Wirtschaftszone vereinbar ist, ist die Behörde verpflichtet, die Genehmigung für das Projekt zu verweigern . Die Änderung des UUIŚ tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft.

Im Hinblick auf die Änderungen im Verfahren zur Erlangung von Umweltgenehmigungen sei daran erinnert, dass am 13. September Änderungen der Durchführungsverordnung zum betreffenden Gesetz in Kraft traten, wonach unter anderem die Größe von Parkplätzen erhöht wurde, wie wir bereits im Artikel berichteten #167.

Änderungen in den Entwicklerprospekten

Gleichzeitig möchten wir die Projektentwickler, die Entwicklungsprojekte oder Investitionsaufgaben gemäß dem Entwicklungsgesetz von 2021 durchführen, nochmals daran erinnern, dass im September zwei Änderungen in Kraft getreten sind, die die in den Informationsprospekten enthaltenen Informationen ändern.

  1. Das Gesetz vom 7. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes über Raumplanung und Entwicklung sowie bestimmter anderer Gesetze passt den Inhalt des Prospekts an die durch dieses Gesetz eingeführten Änderungen an. Diese Änderungen gelten für alle Prospekte, die ab dem 24. August 2023 .
  2. Das Gesetz vom 7. Juli 2023 über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt ermöglicht es auch Genossenschaften (im Folgenden „Kreditgenossenschaften“), die im Gesetz vom 5. November 2009 über Genossenschaften erwähnt werden, Treuhandkonten für Wohnimmobilien einzurichten und zu führen. Die bestehenden Bestimmungen gelten glücklicherweise für Informationsprospekte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt oder verteilt wurden. Alle Prospekte, die ab dem 26. September 2023 an Käufer versandt werden, und alle Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden, müssen jedoch aktualisiert werden .

Um mögliche Kundenreklamationen, einschließlich Abbuchungen, zu vermeiden, empfehlen wir, die Änderungen unverzüglich umzusetzen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 3. Oktober 2023.

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