Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung* (im Folgenden „Geldwäschegesetz“) verpflichtet Unternehmen umfassend zur Überwachung und Analyse der Transaktionen ihrer Kunden. Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes obliegt vielen Einrichtungen, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes als „verpflichtete Institutionen“ eingestuft werden.
Große Unternehmen mit mehreren Hundert Mitarbeitern verfügen oft über spezialisierte Abteilungen für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Für kleinere Unternehmen ist der Aufbau eines eigenen Teams von Compliance-Spezialisten in der Regel zu kostspielig. Daher erwägen viele Unternehmen, die AML/CFT-Verantwortlichkeiten auszulagern.
Was ist AML/CFT-Prozess-Outsourcing?
Die Auslagerung von AML/CFT-Prozessen bedeutet, dass Aufgaben der Finanzsicherheit an externe, auf AML spezialisierte Unternehmen übertragen werden. Diese Unternehmen können Einzelpersonen, juristische Personen oder Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit sein.
Gemäß dem Geldwäschegesetz ist ein solches Outsourcing möglich. Daher müssen sich die verpflichteten Institute nicht allein mit den komplexen und oft unklaren Anforderungen auseinandersetzen und können in angemessenem Umfang die Unterstützung externer Experten in Anspruch nehmen.
Wichtig ist, dass eine Auftragsübertragung nur auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen kann. Der Gesetzgeber hat jedoch die spezifische Rechtsbeziehung, unter der eine solche Auftragsübertragung erfolgen kann, nicht definiert. Zu diesem Zweck werden meist Agentur- oder Outsourcing-Verträge abgeschlossen.
Der Umfang der Beauftragung ist weit gefasst und kann grundsätzlich alle finanziellen Sicherheitsmaßnahmen umfassen, einschließlich der Analyse der durchgeführten Transaktionen gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Geldwäschegesetzes oder der Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten.
Wer ist für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verantwortlich?
Die Übertragung der Nutzung finanzieller Sicherheitsmaßnahmen entbindet das verpflichtete Institut nicht von der Verantwortung für deren Anwendung. Daher trägt das verpflichtete Institut .
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. 2337
Rechtsstatus ab dem 5. Oktober 2022
*Gesetzblatt von 2018, Punkt 723, in der geänderten Fassung
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