Gemäß Artikel 296a des Strafgesetzbuches haften Personen in leitenden Positionen sowie Angestellte eines Unternehmens für die Annahme oder das Verlangen finanzieller oder persönlicher Vorteile im Gegenzug für Amtsmissbrauch oder die Nichterfüllung von Pflichten, wodurch dem Unternehmen finanzieller Schaden zugefügt oder unlauterer Wettbewerb oder eine unzulässige Bevorzugung des Käufers oder Empfängers der Waren, Dienstleistungen oder Vorteile verursacht werden kann. Die in Artikel 296a des Strafgesetzbuches genannten Straftaten sind vorsätzlich und können mit direktem oder mittelbarem Vorsatz begangen werden.

Schutzgegenstand

Gegenstand des Schutzes sind ordnungsgemäße, verlässliche und ehrliche Wirtschaftstransaktionen. Die Gesetzgebung zielt primär darauf ab, Ehrlichkeit und eine Kultur des Unternehmertums zu gewährleisten. Sie soll zudem den Marktteilnehmern die Gewissheit geben, dass Entscheidungen sorgfältig und auf der Grundlage legitimer wirtschaftlicher Interessen getroffen werden.

Die Annahme finanzieller oder persönlicher Vorteile oder deren Versprechen im Austausch für eine für die andere Partei günstige Entscheidung kann einen Missbrauch der übertragenen Befugnisse oder eine Verletzung einer dem Annehmenden obliegenden Pflicht darstellen. Dies kann dem betroffenen Unternehmen finanziellen Schaden zufügen oder eine unlautere Wettbewerbshandlung oder eine unzulässige Bevorzugung des Käufers oder Empfängers der Waren, Dienstleistungen oder Vorteile darstellen. Solche Handlungen können sowohl zu Verlusten als auch zu entgangenem Gewinn für das vom Täter geführte Unternehmen führen.

Wer kann antworten?

Bestechung ist ein individuelles Vergehen. Das bedeutet, dass sowohl die Person in einer Führungsposition als auch alle Angestellten und Personen, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, für die Begehung der verbotenen Handlung verantwortlich sind.

Der Begriff „Führungsfunktion“ bezeichnet Personen, die innerhalb einer Organisation tatsächlich Managementaufgaben in einer bestimmten Abteilung wahrnehmen. Führungsfunktionen werden insbesondere von Vorstandsmitgliedern juristischer Personen, Präsidenten, Direktoren und Managern, Hauptbuchhaltern sowie Abteilungs- oder Bereichsleitern innerhalb der internen Organisationsstruktur ausgeübt. Diese Befugnisse müssen nicht zwangsläufig auf Vollmachten oder Vertretungsbefugnissen beruhen, die bestimmten Mitarbeitern erteilt wurden. Auch Liquidatoren und Treuhänder haften unter bestimmten Umständen.

Strafen

In der Regel wird der Täter einer verbotenen Handlung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Verursacht er einen erheblichen Sachschaden, beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu acht Jahren.

Der Gesetzgeber sah auch eine Regelung für den Fall vor, dass der Täter den Vorfall einer Strafverfolgungsbehörde meldet. In diesem Fall wäre er nicht strafrechtlich zu belangen.

Wie lässt sich Missbrauch im Unternehmen verhindern?

Personen in Führungspositionen, insbesondere in Aufsichtsräten, sollten diesen Themen innerhalb ihrer Organisationen besondere Aufmerksamkeit schenken. Es empfiehlt sich, Mitarbeiterschulungen sicherzustellen und klare Grenzen in Verträgen mit Auftragnehmern zu definieren.

Es empfiehlt sich, in Unternehmen Ethikkodizes und bewährte Verfahren einzuführen und diese Grundsätze nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch externen Dienstleistern zu vermitteln. Solche Kodizes können Regeln für die Annahme von Geschenken, Einladungen, Mahlzeiten und Reisen festlegen. Diese Aktivitäten müssen innerhalb festgelegter Grenzen bleiben, und Zuwendungen sollten angemessen sein, sofern ihre Annahme nicht dazu dient, die Entscheidungen oder Handlungen des Empfängers zu beeinflussen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 21. Februar 2023.

Autor/Herausgeber der Reihe:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.