In der Praxis umfasst Compliance eine Reihe von Aktivitäten, die Unternehmen durchführen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften agieren. Dies beinhaltet ein breites Spektrum an Maßnahmen der Corporate Governance, einschließlich solcher, die mit ihrer finanziellen Stabilität zusammenhängen.

Aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine und der steigenden Inflation verschlechtert sich die Lage der Unternehmen derzeit zusehends. Die Preise für Energie, Versorgungsleistungen, Produkte und Dienstleistungen steigen oft monatlich, was nicht nur zu höheren Betriebskosten beiträgt, sondern auch eine langfristige Planung erschwert und häufig zu finanziellen Problemen und Insolvenzgefahr führt.

In den kommenden Wochen werden wir versuchen, Sie mit dem Verfahren zur Genehmigung einer Vereinbarung vertraut zu machen, um finanzielle Probleme für Unternehmen zu vermeiden oder zu lösen.

Welche Gefahr birgt die Insolvenz von Unternehmen?

Eine drohende Insolvenz liegt vor, wenn die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darauf hindeutet, dass es bald zahlungsunfähig werden könnte. Die wirtschaftliche Lage beschreibt die Finanzlage des Unternehmens und seine Verbindlichkeiten. Sie basiert auf der aktuellen Gewinn- und Verlustrechnung des betreffenden Geschäftsjahres, die wiederum auf Umsatzerlösen und Erträgen beruhen kann. Sie kann aber auch auf den angefallenen Betriebskosten basieren.

Wie ist das Verfahren zur Genehmigung der Vereinbarung?

Das Genehmigungsverfahren für einen Vergleich ist eines von vier im Sanierungsgesetz vorgesehenen Restrukturierungsverfahren. Mit diesem Verfahren kann ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten seine Schulden durch eine Vereinbarung mit den Gläubigern restrukturieren. Es handelt sich um das am wenigsten formelle Restrukturierungsverfahren, das es dem Schuldner ermöglicht, eine Einigung mit den Gläubigern ohne Einschaltung eines Gerichts zu erzielen. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch die Beteiligung eines Restrukturierungsberaters, der die Vereinbarung überwacht.

Der Sanierungsberater spielt eine Schlüsselrolle. Seine Aufgabe ist die Erstellung eines Sanierungsplans, der die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beschreibt. Er erstellt außerdem eine detaillierte Gläubigerliste. Die wichtigste Aufgabe des Sanierungsberaters ist die Ausarbeitung eines für die Gläubiger akzeptablen Schuldenrückzahlungsvorschlags. Schuldner können mit Zahlungsaufschub, Ratenzahlung, Schuldenerlass oder Änderungen der Sicherheiten für die Forderungen rechnen.

Wann kann das Genehmigungsverfahren für die Vereinbarung durchgeführt werden?

Das Verfahren zur Genehmigung der Vereinbarung kann durchgeführt werden, wenn die Summe der strittigen Forderungen (deren Bestehen vom Schuldner bestritten wird), die zur Abstimmung über die Vereinbarung berechtigen, 15 % der Summe der zur Abstimmung über die Vereinbarung berechtigenden Forderungen nicht übersteigt.

Ein Genehmigungsverfahren für eine Umstrukturierung ist nicht möglich, wenn dieser Schwellenwert höher ist. Ebenso ist ein Genehmigungsverfahren für Unternehmen mit Entwickler- oder Anleiheemittentenstatus nicht möglich, außer in Fällen, in denen die Umstrukturierung nur teilweise erfolgt, d. h. sie umfasst nicht die Forderungen der Käufer aus Entwicklungsprojekten und die durch die Immobilien, auf denen diese Projekte realisiert werden, besicherten Forderungen oder Forderungen aus Anleiheemissionen.

Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens ist nicht der einzige Ausweg aus einer schwierigen finanziellen Lage. Es lohnt sich auch, Sanierungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz in Betracht zu ziehen, einschließlich Verfahren zur Genehmigung einer entsprechenden Vereinbarung.

In den nächsten Beiträgen dieses Monats werden wir dieses Thema ausführlich vorstellen und Sie durch den gesamten Ablauf führen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Rechtsstatus ab dem 5. April 2023

Autor:
Michał Sowiński

Michał Sowiński

Restrukturierungsberater, Partner
+48 512 037 021 | m.sowinski@kglegal.pl

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