Untersuchungshaft in Wirtschaftsstrafsachen mag unwahrscheinlich erscheinen, insbesondere für diejenigen, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Dennoch wurde in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Unternehmern, Vorstandsmitgliedern und Wirtschaftsprüfern wegen Wirtschaftsstraftaten in Untersuchungshaft genommen. Was ist wichtig zu wissen? Kann ein Gericht in einer Wirtschaftsstrafsache tatsächlich Untersuchungshaft anordnen? Und wie kann man sich wirksam dagegen verteidigen?
Was ist Untersuchungshaft?
Die Untersuchungshaft ist die strengste im Strafprozessrecht vorgesehene Präventivmaßnahme. Sie beinhaltet die Isolation eines Verdächtigen oder Angeklagten von der Gesellschaft während des Vorverfahrens oder des Gerichtsverfahrens. Sie wird – zumindest theoretisch – nur in Ausnahmefällen angewendet.
die Untersuchungshaft jedoch manchmal missbraucht, insbesondere in medien- oder wirtschaftlich komplexen Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft Behinderung der Ermittlungen, Vertuschung von Beweismitteln oder Beeinflussung von Zeugen befürchtet.
Wann wird Untersuchungshaft in Wirtschaftsstrafsachen angewendet?
Untersuchungshaft in Wirtschaftsstrafsachen kann verschiedene Straftaten betreffen, wie zum Beispiel:
- Steuerbetrug (z. B. Mehrwertsteuerkarussells),
- groß angelegter Betrug,
- zum Nachteil des Unternehmens handeln,
- Veruntreuung von Geldern
- Fälschung von Buchhaltungsunterlagen
- sogenannter „Leerlauf“.
Bei den Verdächtigen in solchen Fällen handelt es sich meist um Manager, Finanzdirektoren, Vorstandsmitglieder, Buchhalter und mitunter auch um Einzelunternehmer. Bemerkenswert ist, dass diese Personen in vielen Fällen keine Vorstrafen haben.
Gründe für die Anwendung von Untersuchungshaft
Das Gericht kann eine vorläufige Verhaftung anordnen, wenn gesetzliche Gründe vorliegen, wie zum Beispiel:
- Angst vor Flucht oder Verstecken,
- Angst vor Behinderung der Ermittlungen – d.h. Beeinflussung von Zeugen, Verwischen von Spuren, Vernichtung von Dokumenten,
- Es kann zu einer schweren Strafe kommen – einer Freiheitsstrafe von mehr als 8 Jahren.
Bei Wirtschaftsstrafsachen verweist die Staatsanwaltschaft meist auf das Betrugsrisiko und nennt als Gründe die komplexe Struktur von Unternehmen, die Möglichkeit der Beeinflussung der Buchhaltung oder die weitere „Verwischung von Spuren“.
Beispiele für Wirtschaftsfälle mit Verhaftung
- Der Präsident eines Bauunternehmens, der im Verdacht steht, an einem Mehrwertsteuerkarussell in Höhe von 10 Millionen PLN beteiligt gewesen zu sein, wurde für 3 Monate inhaftiert.
- Buchhalter aus der Transportbranche wegen Rechnungsbetrugs und Geldwäsche verhaftet.
- Ein Unternehmer, der angeblich zum Nachteil seiner Gläubiger gehandelt hat – trotz fehlender Vorstrafen wurde Untersuchungshaft beantragt.
Diese Beispiele zeigen, dass Untersuchungshaft in Wirtschaftsstrafsachen auch für Personen, die legale Unternehmen führen, ein reales Risiko darstellt.
Wie kann man sich in Wirtschaftsverfahren gegen eine Verhaftung verteidigen?
Die Verteidigung sollte schnell und gut vorbereitet erfolgen. Ein Anwalt kann:
- einen Antrag auf nicht-freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Kaution, polizeiliche Aufsicht) stellen
- beweisen, dass keine wirklichen Gründe für eine Verhaftung vorliegen
- Dokumente und Beweismittel vorlegen, die die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bestätigen,
- Eine Beschwerde gegen die Entscheidung zur Verhaftung einreichen.
Jede Stunde nach der Festnahme wirkt sich negativ auf den Verdächtigen aus – daher sollte unmittelbar nach dem ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden rechtliche Unterstützung bereitgestellt werden.
Unterstützung durch Anwaltskanzleien bei Wirtschaftsstraftaten
Gras i Wspólnicy ist spezialisiert auf Straf- und Wirtschaftsrecht. Wir haben Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Untersuchungshaftverfahren, einschließlich:
- wirksame Anträge auf Haftentlassung vorbereiten,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft,
- vollständige Verteidigung im Gerichtsverfahren.
Wir verstehen, dass Untersuchungshaft nicht nur ein juristisches Mittel, sondern oft eine persönliche und berufliche Tragödie ist. Deshalb handeln wir schnell, effektiv und mit vollem Engagement.
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Rechtsstatus ab dem 20. Mai 2025
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