Im heutigen Artikel der Reihe „Der Anwalt auf dem Bauernhof“ stellen wir die neuesten Änderungen vor, die die Regierung Ende Juni/Anfang Juli angekündigt hat. Es handelt sich dabei um äußerst bedeutende Änderungen, da sie die Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe, Gülle und Pflanzenschutzmittel betreffen.
Dank dieser Änderungen können Landwirte die Verbrauchssteuer auf landwirtschaftliche Kraftstoffe zurückfordern, und die Frist für den Bau von Güllebecken wurde verlängert. Doch das ist noch nicht alles, denn die Änderung betrifft auch das Spritzregister. Wir laden Sie ein, diesen Artikel weiterzulesen, in dem wir die Änderungen erläutern und den Zeitplan vorstellen.
Verbrauchssteuer auf landwirtschaftliche Brennstoffe
Zunächst möchten wir Sie auf den Gesetzentwurf aufmerksam machen, der das Verfahren zur Beantragung der Erstattung der Verbrauchsteuer auf Agrarkraftstoffe vereinfachen soll. Nach Durchsicht des Entwurfs sind wir der Ansicht, dass das Verfahren deutlich verkürzt und vereinfacht wurde. Bisher mussten Landwirte zur Erstattung einen Antrag bei der zuständigen Bezirksstelle der Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (AMRA) stellen, um ein spezielles Dokument über die Anzahl ihrer Tiere zu erhalten. Erst dann konnten sie die Steuererstattung beantragen. Gemäß den geänderten Bestimmungen können Landwirte dieses Dokument künftig selbst in der Datenbank der AMRA (aus dem Tieridentifizierungs- und -registrierungssystem IRZplus) erstellen. Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen die Bürokratie deutlich reduzieren und den Komfort für die Landwirte erhöhen werden.
Mistteller
Eine weitere Änderung betrifft Landwirte, die regelmäßig Tierhaltung betreiben. Laut unserer Analyse hat die Regierung auf Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein Gesetz verabschiedet, das die Frist für die Anpassung von Anlagen zur Lagerung von Naturdünger verlängert. Dem vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzentwurf zu spezifischen Lösungen für die Lagerung von Naturdünger zufolge gilt Folgendes: (i) Betriebe mit bis zu 20 Nutztieren haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, Güllebecken und -tanks zu bauen oder anzupassen, während (ii) Betriebe mit 21 bis 210 Nutztieren bis Ende 2025 Zeit für die Anpassung haben.
Sprühregistrierung
Die letzte Änderung, die wir Ihnen mitteilen möchten, betrifft die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen. Ab dem 1. Januar 2026 ist jeder Landwirt verpflichtet, detaillierte elektronische Aufzeichnungen über jede einzelne Anwendung zu führen. Diese Vorschrift basiert auf EU-Vorschriften zur besseren Kontrolle des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das neue System wird öffentlich zugänglich sein, die Anmeldung erfordert jedoch eine Identitätsprüfung.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Der aktuelle Stand der Rechtslage ist der 9. Juli 2025.
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