Im heutigen Artikel der Reihe „Morgens für Bauprofis“ und im Zusammenhang mit dem heutigen Webinar zur Legalisierung ungenehmigter Bauten erläutern wir das Standardverfahren zur Legalisierung ungenehmigter Bauten. Dieses ist komplexer als das vereinfachte Legalisierungsverfahren. Daher lohnt es sich, sich heute etwas Zeit für diesen Beitrag zu nehmen, um die Inhalte des Webinars besser zu verstehen.

In früheren Mitteilungen hatten wir das Vergnügen, Ihnen zu erklären, was illegales Bauen ist und wie das vereinfachte Legalisierungsverfahren abläuft. Wir empfehlen Ihnen, diese Mitteilungen zu lesen.

Kommen wir nun zum heutigen Thema. Stellt die Behörde nach einer Grundstücksbesichtigung fest, dass es sich um einen ungenehmigten Bau handelt, erlässt sie einen Baustoppbeschluss. Die zuständige Behörde für die Legalisierung ist selbstverständlich der zuständige Bezirksbauinspektor. Zur Erinnerung: Laut den Vorschriften gilt ein Gebäude oder ein Teil davon als ungenehmigt, wenn es sich im Bau befindet oder bereits errichtet wurde.

  1. ohne vorher eine Baugenehmigung einzuholen;
  2. keine Benachrichtigung erforderlich;
  3. im Falle des Baubeginns oder der Fortsetzung der Bauarbeiten trotz eines Einspruchs der Baubehörde gegen die Bekanntmachung.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Bauaufsichtsbehörde die Bauarbeiten aussetzt, wenn diese eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen. In diesem Fall ordnet die Behörde die sofortige Sicherung des Gebäudes oder des Baustellenbereichs sowie die Beseitigung der Gefahr an.

Wichtig ist, dass die Entscheidung zur Bauunterbrechung Informationen über die Möglichkeit der Legalisierung des Gebäudes oder eines Teils davon enthält. Diese Anweisung umfasst auch Informationen über die erforderliche Legalisierungsgebühr und deren Berechnungsgrundlage. Gegen die Entscheidung zur Bauunterbrechung kann Einspruch eingelegt werden. Interessanterweise wird die Entscheidung zur Bauunterbrechung auch nach Fertigstellung des Baus erlassen.

Möchte eine Partei ein nicht genehmigtes Bauvorhaben legalisieren lassen, muss sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Baustoppbescheids einen Legalisierungsantrag stellen. Laut Baugesetz ist der Investor, Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes zur Antragstellung berechtigt. Der Antrag kann bis zum Erlass des Legalisierungsbescheids durch die Behörde zurückgezogen werden.

Wenn eine Partei beschließt, gegen die Entscheidung zur Aussetzung der Bauarbeiten Berufung einzulegen, beginnt die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Legalisierung mit dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird.

Nach Einreichung des Legalisierungsantrags erlässt die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid, in dem die Vorlage der Legalisierungsdokumente angeordnet wird. Die von der Bauaufsichtsbehörde gemäß den Vorschriften festgelegte Frist beträgt mindestens 60 Tage und beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Diese Regelung dient dem Schutz der Interessen der Beteiligten, indem ihr ausreichend Zeit zur Beschaffung der angeforderten Dokumente eingeräumt wird.

Nach Einreichung der Legalisierungsdokumente durch den Beteiligten prüft die Aufsichtsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen, einschließlich der Bauplanung, sowie die Übereinstimmung des Grundstücks- bzw. Bebauungsplans mit den Bestimmungen des Baugesetzes, insbesondere mit den technischen und baulichen Vorschriften. Ist der Bau bereits abgeschlossen, wird der Zustand auf Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltenden Vorschriften geprüft.

Werden in den Unterlagen Unregelmäßigkeiten festgestellt (z. B. Fehler oder Auslassungen), erlässt die Bauaufsichtsbehörde eine Anordnung zur Behebung dieser Unregelmäßigkeiten und setzt hierfür eine angemessene Frist. Gegen diese Anordnung kann Berufung eingelegt werden.

Wenn die betroffene Person nach Aufforderung durch die Behörde die Mängel erfolgreich behebt oder die Behörde nach einer Beschwerde feststellt, dass die Unterlagen vollständig waren und eine Behebung der Mängel nicht erforderlich war, erlässt sie einen Bescheid über die Legalisierungsgebühr. Gegen diesen Bescheid kann Berufung eingelegt werden, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Gebühr nicht den Vorschriften entspricht.

Erst nach Zahlung der Legalisierungsgebühr durch den Beteiligten erlässt die Bauaufsichtsbehörde einen Legalisierungsbescheid. Dieser Legalisierungsbescheid hängt davon ab, ob das Bauvorhaben bereits abgeschlossen ist oder nicht.

  1. ein Bauvorhaben oder ein Grundstücks- oder Landentwicklungsprojekt genehmigt, oder
  2. Die Bauarbeiten konnten wieder aufgenommen werden, falls sie noch nicht abgeschlossen waren.

Mit der Legalisierungsentscheidung geht auch die Pflicht einher, eine Nutzungsgenehmigung einzuholen.

Wir erinnern Sie daran, dass unser nächstes Webinar heute, am 27. Oktober, um 10:00 Uhr stattfindet und sich ausschließlich mit dem neuen Verfahren zur Legalisierung ungenehmigter Bauten befasst. Im Rahmen des Webinars werden wir Ihnen detailliertere Informationen zu den Verfahrensänderungen aufgrund der Änderung des Baugesetzes vom September geben. Dazu gehört auch, welche Legalisierungsdokumente die Behörden im Legalisierungsprozess benötigen, sowie Informationen zum Rückforderungsverfahren.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Autor: Reihenherausgeber:

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.