In unserer Reihe „Steuern dies und das“ präsentieren wir üblicherweise ausgewählte Steuerauslegungen und Urteile von Verwaltungsgerichten. Anlass für den heutigen Artikel ist jedoch die kürzlich veröffentlichte Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum nationalen E-Rechnungssystem.
KSeF ist ein Thema, das uns immer wieder beschäftigt und sich endlos hinzieht. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht nicht mehr, aber das System für elektronische Rechnungen ist seit fast zweieinhalb Jahren (auf freiwilliger Basis) in Betrieb, und die Verordnung zu seiner Nutzung wurde 2021 veröffentlicht.
In früheren Folgen
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erforderte die Zustimmung der Kommission und des Rates der EU. Diese Zustimmung wurde am 17. Juni 2022 erteilt. In Polen dürfen Steuerpflichtige mit Sitz im Land ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich elektronische Rechnungen akzeptieren, ohne dass die Zustimmung des Empfängers erforderlich ist. Die obligatorische Einführung des KSeF war ursprünglich für diesen Zeitpunkt geplant.
Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte, insbesondere der mangelnden Konsultation zum Lösungsvorschlag, wurde die Einführungsfrist um sechs Monate verschoben. Das Finanzministerium hat inzwischen Fehler festgestellt, die eine fristgerechte Einführung des verpflichtenden KSeF verhindern, und daher eine externe IT-Prüfung in Auftrag gegeben. Die Einführungsfrist für das elektronische Rechnungssystem wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Im April 2024 wurde bekannt gegeben, dass das System ab dem 1. Februar 2026 für Unternehmen mit einem Umsatz (einschließlich Steuern) von über 200 Millionen PLN und ab dem 1. April 2026 für alle anderen Steuerzahler verpflichtend sein wird.
In der heutigen Folge
In der an den Finanzminister im März 2025 gerichteten Interpellation wurden folgende Fragen gestellt:
- Wann plant der Finanzminister, einen Gesetzentwurf zur Nationalen Wertpapier- und Börsenkommission unter Berücksichtigung der im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen?
- Welchen Zeitplan sieht die vom Finanzminister vorgesehene Gesetzgebung zum KSeF-Gesetz aus? Ich bitte um Informationen zu den geplanten bzw. geschätzten Terminen für die Vorlage des Entwurfs des KSeF-Gesetzes an den Ministerrat und den Sejm der Republik Polen.
- Berücksichtigt der geplante Arbeitsplan des Parlaments eine ausreichend lange Legislaturperiode, damit sich die Steuerzahler angemessen auf die Umsetzung der im KSeF-Gesetz vorgesehenen Lösungen vorbereiten können?
- Plant der Finanzminister, den Inkrafttritt der obligatorischen KSeF von den derzeitigen Terminen (1. Februar 2026 bzw. 1. April 2026) weiter zu verschieben?
Als Reaktion darauf erklärte der Finanzminister: „Im Rahmen des KSeF-Projekts wird derzeit intensiv an der KSeF-Architektur gearbeitet. Parallel dazu werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Annahmen in den Entwürfen der normativen Akte zum KSeF geprüft.“ Ein neuer Entwurf der Rechtsvorschriften, der die im Rahmen der Konsultationen eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt, soll unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten an der endgültigen Fassung veröffentlicht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Entwurf erneut zur Konsultation mit den Interessengruppen vorgelegt wird. Das Ministerium geht davon aus, dass er dem Ministerrat im zweiten Quartal 2025 zur Prüfung vorgelegt wird.
Leider wurde die Dauer der Gesetzesvakanz (der Zeitraum zwischen Verabschiedung der Verordnungen und deren Inkrafttreten) nicht festgelegt. Die laufenden Arbeiten an diesem Projekt geben jedoch Anlass zur Sorge, ob ausreichend Zeit für die Implementierung des nationalen E-Rechnungssystems in Unternehmen zur Verfügung steht, obwohl das Ministerium versichert hat, dass der fortgesetzte Dialog und die eingehende Beratung mit den Unternehmen über Lösungsansätze von entscheidender Bedeutung sind. Es gibt auch keine Pläne, die verpflichtende Nutzung des nationalen E-Rechnungssystems weiter zu verschieben.
In der nächsten Folge
Da die Geschichte der strukturierten Rechnungen nun schon fast vier Jahre andauert, können wir nicht vorhersagen, ob weitere unvorhergesehene Ereignisse und Entwicklungen eintreten werden. Wir und Sie wünschen uns klare und eindeutige Regelungen zum KSeF, damit alle Steuerzahler Gewissheit darüber haben, wann und wie sie sich auf dessen Anwendung vorbereiten müssen und dass die Vorteile des Systems die Kosten seiner Implementierung überwiegen – nicht nur für den Staatshaushalt, sondern auch für ehrliche Unternehmer.
Es wird sicherlich noch mehr geben, und wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.
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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Rechtsstatus ab dem 11. Mai 2025
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