Gegenmaßnahmen gegen Mobbing durch den Arbeitgeber
Mobbing ist die anhaltende und langfristige Belästigung oder Einschüchterung eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mobbing entgegenzuwirken; diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus Artikel 943 §1 des Arbeitsgesetzbuches.





