Wettbewerbsverbot während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer darf keine Tätigkeit für ein anderes Unternehmen ausüben, das im Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber steht – es lohnt sich jedoch, die Frage zu klären, wie unter Wettbewerbstätigkeit zu verstehen ist.

