Höherer Betrag, der von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist
Der Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten ab; dabei sollte auch die sogenannte „0“-Steuergruppe (Ehepartner, Nachkommen, Vorfahren usw.) berücksichtigt werden.




