Der Arbeitnehmer muss erfahren, warum er vom Arbeitgeber zur Entlassung ausgewählt wurde.
Heute werden wir uns mit der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 3. August 2023 vertraut machen – der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass der Arbeitgeber den Grund für die Auswahl eines zur Entlassung vorgesehenen Mitarbeiters angeben muss

