Änderung des Baurechts – hin zu ökologischen Lösungen!
Am 1. Januar trat die Verpflichtung in Kraft, Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist; sie ist ein Element der Unterstützung für die Umsetzung des Programms „Saubere Luft“.

